Täter-Opfer-Ausgleich
Beim Täter-Opfer-Ausgleich wird Beschuldigtem und Geschädigten in einem Strafverfahren die Gelegenheit gegeben, mit Hilfe eines neutralen Vermittlers den bestehenden Konflikt aufzuarbeiten und sich über eine Wiedergutmachung des eventuell entstandenen Schadens zu einigen. Das Opfer hat die Möglichkeit, sein Interesse an Klärung, Wiedergutmachung und Schadensersatz schnell und unbürokratisch zu verwirklichen. Der Geschädigte erhält eine aktive Rolle im Verfahren, die er selbst gestalten kann. Durch ein persönliches Gespräch mit dem Täter können Ängste abgebaut, die Verarbeitung der Tat erleichtert und die Gefahr von Folgeschäden reduziert werden. Der Täter erhält die Gelegenheit, sein Verhalten zu erklären und eigeninitiativ den entstandenen Schaden wiedergutzumachen. Durch unmittelbaren Kontakt zum Opfer wird ihm eher das Unrecht der Tat bewusst. Es ermöglicht ihm, soziale Sensibilität zu entwickeln, die sich an Rechten und Bedürfnissen anderer Menschen orientiert. Mit Hilfe eines Opferfonds ist der Verein in der Lage, dem Täter ein zinsloses Darlehen zu gewähren, um finanzielle Ansprüche des Opfers direkt zu befriedigen.